Kurzzeitmiete auf Teneriffa: neue Spielregeln

Ende April traf der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) eine Reihe wichtiger Entscheidungen in Bezug auf den Erlass 113/2015 für den Mietmarkt. Er (TSJC) hob insbesondere das Verbot der kurzfristigen Lieferung von Privatwohnungen an Gäste des Archipels in touristischen Gebieten auf. Darüber hinaus ist es nicht notwendig, die gesamte Wohnung zu mieten, sondern kann auf nur ein Zimmer begrenzt werden. Diese und andere Änderungen zielen darauf ab, den freien Wettbewerb in dieser Branche wiederherzustellen und den Teil der Bevölkerung zu unterstützen, für den die Vermietung von Wohnungen die einzige Lebensgrundlage darstellt.
Der ehemalige kanarische Präsident Paulino Riviero hat Beschränkungen für die Vermietung von touristischen Unterkünften genehmigt und durchgesetzt, was von Anfang an zu einer heftigen Kritik und Anklage gegen die Befriedigung großer Marktteilnehmer wie Hotelanlagen führte. Die aktivsten Gegner des Dekrets Nr. 113/2015 sind der spanische Verband der touristischen Leasingvereinigungen (Fevitur) und die nationale Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC). Wie wir sehen, hat ihr Kampf schließlich Früchte getragen, und viele Teilnehmer am Mietmarkt hoffen auf eine baldige Lösung der „schmerzlichsten“ Probleme.

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